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Grüne Stah-revolution: Neue Exportchancen für China durch die EU-Kohlenstoffsteuerpolitik

Jun 27, 2025

Revolution des grünen Stahls: Neue Exportchancen für China unter der EU-Kohlenstoffsteuerpolitik
Im Zeichen der globalen Bewegung hin zur Klimaneutralität verändert die Einführung des EU-Systems zur Anpassung von Kohlenstoffgrenzen (CBAM) tiefgreifend das internationale Wettbewerbsgefüge der Stahlindustrie. Dieser Artikel analysiert umfassend die jüngste Überarbeitung der EU-Kohlenstoffsteuerpolitik sowie deren mehrdimensionale Auswirkungen auf Chinas Stahlexporte und zeigt die Herausforderungen sowie potenziellen Chancen auf, mit denen chinesische Stahlunternehmen im Zuge der grünen Transformation konfrontiert sind. Von der Ausweitung von Befreiungspolitiken, der Vereinfachung von Berechnungsregeln bis hin zur Verlängerung der Compliance-Fristen bieten die neuen Regelungen zu den EU-Kohlenstoffzöllen chinesischen Unternehmen eine wertvolle Übergangsphase. Gleichzeitig baut die chinesische Stahlindustrie nach und nach globale Wettbewerbsvorteile durch Innovationen in der Wasserstoffmetallurgie, die Förderung von Kurzprozess-Elektroöfen und die Zertifizierung kohlenarmer Produkte auf. Der Artikel untersucht zudem detailliert, wie sich Kohlenstoffbeschränkungen mithilfe Strategien wie Vernetzung mit Kohlenstoffmärkten, regional koordinierte CO₂-Reduzierung und internationaler Kapazitätsaufbau in neue Impulse für eine hochwertige Entwicklung verwandeln lassen, um chinesischen Stahlunternehmen dabei zu helfen, neue Exportchancen in der Revolution des grünen Stahls zu nutzen und eine strategische Transformation von „Kohlenstoffkosten“ zu „Kohlenstoffvorteilen“ zu erreichen.

Analyse der neuen EU-Kohlenstoffzollpolitik: Ausweitung der Ausnahmen und Übergangszeitdividenden
Im März 2025 verabschiedete die Europäische Kommission offiziell einen überarbeiteten Vorschlag für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der erheblichen Spielraum zur Lastenreduzierung und Effizienzsteigerung für außereuropäische Exporteure innerhalb der EU, darunter China, sowie für EU-Importeure durch eine Politikkombination aus "Ausnahme + Vereinfachung + Verlängerung" bietet. Sollte diese Überarbeitung genehmigt werden, würde sie direkt Exporteure meines Landes in Branchen wie Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement betreffen, insbesondere die Stahlindustrie, welche 76 % der chinesischen Exporte in die EU12 ausmacht.

Die erhebliche Senkung der Freigrenze ist eine der auffälligsten Neuerungen der neuen Regelung. Der aktuelle Vorschlag sieht eine Freigrenze von "50 Tonnen" vor, das heißt, EU-Importeure und die entsprechenden Exporteure, deren jährlicher Importumsatz der betreffenden Produkte unter 50 Tonnen liegt, profitieren direkt. Im Vergleich zum ursprünglichen Grenzwert von "120 Euro" wurde der Anwendungsbereich der Befreiung deutlich erweitert. Für berechtigte Unternehmen entfällt bei der Zollanmeldung die CBAM-Befugnis-, Erklärungs- und Bescheinigungspflicht, sofern Importeure beim Zoll die Option "gelegentlicher Importeur" auswählen. Allerdings müssen sie die Importmengen selbst überwachen. Sobald die 50-Tonnen-Grenze überschritten wird, müssen rechtzeitig Maßnahmen zur Einhaltung der Regularien ergriffen werden, um Strafen zu vermeiden. Für Exporteure gilt: Wenn die Gesamtimporte aller ihre EU-Importeure im Jahresverlauf nicht über 50 Tonnen liegen, ist das Unternehmen von Berechnungen ausgenommen und muss keine Informationen wie Emissionen des Produkts an Importeure weitergeben. Diese Anpassung kommt insbesondere chinesischen mittelgroßen Stahlexporturen und Spezialstahl-Lieferanten zugute, da dadurch die Hürde für den Markteintritt in den EU-Markt gesenkt wird.

Hinsichtlich der Emissionsberechnungsvorschriften entfernt der Vorschlag Einschränkungen bei der Verwendung von Standardwerten und erlaubt Importeuren, frei zwischen tatsächlichen Emissionsdaten oder von der EU bereitgestellten Standardwerten zu wählen. Diese Änderung löst effektiv das Problem der "Schwierigkeit, Daten zu beschaffen", innerhalb der Lieferkette der Exporteure. Das bedeutet, dass Exporteure unter Umständen von Berechnungen ausgenommen werden können oder Standardwerte anstelle der tatsächlichen Emissionswerte der Vorprodukte verwenden dürfen. Zudem werden die Emissionen durch nachgeschaltete Verarbeitung einiger Aluminium- und Stahlprodukte nicht in die Berechnung einbezogen. Ebenso sind die Emissionen für Vorprodukte, die innerhalb der EU produziert und mit CO2-Preisen belegt wurden, gleich null. Diese vereinfachten Regeln werden die Compliance-Kosten chinesischer Stahlunternehmen deutlich reduzieren, insbesondere für jene Unternehmen, deren Systeme zur Datenerfassung der Lieferketten hinsichtlich Kohlenstoffemissionen noch nicht vollständig etabliert sind.

Die Einführung des Mechanismus zur Abzugsfähigkeit von Kohlenstoffpreisen schafft potenzielle Preisvorteile für chinesische Exporteure. Die EU wird für Drittländer auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Daten einen Standard-Kohlenstoffpreis festlegen, den Importeure direkt nutzen können, um die Kohlenstoffgebühr für importierte Produkte abzuziehen¹. Mit der Ausweitung des chinesischen Kohlenstoffmarktes werden große Produktionsunternehmen aus Branchen wie Stahl und Zement in das Regelwerk einbezogen, und die Kohlenstoffpreise werden ebenfalls steigen, begleitend zur Kontrolle der gesamten Kohlenstoffemissionen. Es ist absehbar, dass Chinas Exporte von Stahl, Aluminium und anderen Produkten in die EU gegenüber Erzeugnissen aus Ländern/Regionen, die noch keine Kohlenstoffmärkte etabliert haben, Kostenvorteile aufweisen werden. Gleichzeitig müssen Exporteure nicht mehr bei Vorlieferanten wie Stahlwerken nach den Compliance-Kosten des chinesischen Kohlenstoffmarktes fragen, wodurch Kommunikationskosten sowie Koordinationsbelastungen reduziert werden¹.

Hinsichtlich der Verfahrensvereinfachung soll der Vorschlag die Genehmigungsverfahren für autorisierte Vertreter vereinfachen, die Identität von CBAM-Vertretern einführen und es Importeuren ermöglichen, Dritte (wie Berater oder Umweltgutachter) zu beauftragen, Erklärungen im Namen des Importeurs abzugeben und implizite Emissionen in dessen Auftrag zu berechnen1. Diese Anpassung wird chinesischen Exportunternehmen, denen professionelle Carbon-Management-Teams fehlen, dabei helfen, die Anforderungen der EU-Konformität einfacher zu erfüllen.

Die Verschiebung der Compliance-Termine bietet Unternehmen eine entspanntere Anpassungsphase. Für den Erhebungszeitraum ab 2026 wird vorgeschlagen, das erste Kaufdatum von CBAM-Zertifikaten auf den 1. Februar 2027 zu verschieben, und die entsprechenden Compliance-Termine werden ebenfalls verschoben1. Konkrete Anpassungen umfassen: Die Frist für die jährliche Erklärung und Einreichung der Zertifikate wird auf den 31. August verlängert; die Frist für den Rückkauf der Zertifikate wird auf den 30. September verschoben; das Stornodatum der Zertifikate wird auf den 11. Oktober verlegt. Diese Verlängerung hat chinesischen Stahlunternehmen mehr Zeit verschafft, um die in ihren Produkten enthaltenen Kohlenstoffemissionen zu berechnen und ihre internen Kohlenstoffmanagementsysteme zu verbessern.

Eine Erleichterung des finanziellen Drucks ist ein weiterer wichtiger Vorteil. Der Preis der CBAM-Zertifikate wird sich künftig nicht mehr am wöchentlichen Durchschnittskurs des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) orientieren, sondern an einem auf Quartalsbasis berechneten Durchschnittspreis1. Diese Anpassung wird dazu beitragen, den Zertifikatspreis stabiler und vorhersehbarer zu gestalten und somit die Unsicherheit durch wöchentliche Preisschwankungen zu verringern. Gleichzeitig sieht der Vorschlag vor, das Verhältnis der Zertifikatsbestände und Ankaufmethoden zu optimieren, indem der Anteil der CBAM-Zertifikate, die Importeure quartalsweise halten müssen, von 80 % auf 50 % reduziert wird. Dadurch erhalten Unternehmen mehr Spielraum im Kapitalumschlag und können den Kauf sowie das Halten von Zertifikaten besser entsprechend ihren eigenen finanziellen Möglichkeiten und den Marktsituationen planen1.

Tabelle: Vergleich der wesentlichen Änderungen im überarbeiteten EU-CBAM-Vorschlag

Politische Dimension Geltende Regelungen Überarbeitete Regelungen Auswirkungen auf chinesische Stahlexportunternehmen
Befreiungsschwelle 120 Euro 50 Tonnen jährliche kumulative Einfuhren Mehr kleine und mittlere Unternehmen können von Befreiungen profitieren
Emissionsberechnung Die Verwendung von Standardwerten streng begrenzen Die Begrenzung der Verwendung von Standardwerten aufheben Die Belastung bei Datenerfassung und Berechnung reduzieren
Erfüllungszeitpunkt Erfassung beginnt Anfang 2026 Der erste Kauf wird auf Februar 2027 verschoben Zeit für Anpassung und Vorbereitung verlängern
Zertifikatspreis Wird durchschnittlich wöchentlich berechnet Wird durchschnittlich quartalsweise berechnet Stabilere und vorhersehbarere Preise
Haltequote 80 % müssen pro Quartal gehalten werden Auf 50 % reduziert Druck auf Kapitalbindung verringern
Obwohl die neue EU-Kohlenstoffzollpolitik zahlreiche Erleichterungen bietet, müssen chinesische Stahlexportunternehmen erkennen, dass die Verschärfung der EU-Vorschriften zu Kohlenstoffemissionen unverändert bleibt. Unternehmen sollten diese politische Übergangsphase optimal nutzen, um interne Strategien zu optimieren: Exportdaten genau erfassen, das Nettoexportgewicht der CBAM-regulierten Produkte umfassend sortieren und gleichzeitig die Befreiungsqualifikationen der Importeure bestätigen; die Kosteneffizienz von Standardwerten gegenüber tatsächlichen Berechnungen bewerten und rechtzeitig Daten vorbereiten, um zukünftigen Verifikationsarbeiten gerecht zu werden; Registrierung der Konten auf Plattformen Drittländer möglichst bald abschließen und Emissionsdaten termingerecht hochladen; weiterhin Entwicklungen der Regularien verfolgen, auf die Ausweitung des Industrieportfolios sowie Details zur Datenverifikation achten und gleichzeitig mit dem nationalen Zertifikatehandelssystem zusammenarbeiten, um eine koordinierte Strategie aufzubauen.

Auswirkungen des EU-Kohlenstoffgrenzwerts auf die Kostenstruktur und Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Stahlexporte
Die Einführung des EU-Kohlenstoffgrenzwerts (CBAM) wird die Kostenstruktur und Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Stahlprodukte, die in die EU exportiert werden, grundlegend verändern. Als weltgrößter Stahlproduzent und -exporteur wird China im Jahr 2023 rund 53,97 % der globalen Rohstahlerzeugung ausmachen. Unter den sechs Produktkategorien, die von CBAM betroffen sind, entfallen 76 % der gesamten chinesischen Exporte in die EU2 auf Stahl. Diese Daten verdeutlichen den erheblichen Einfluss von Kohlenstofftarifen auf die chinesische Stahlindustrie. Es ist daher notwendig, die zugrundeliegenden Mechanismen und Kostenübertragungswege detailliert zu analysieren.

Berechnungsmodell für CBAM-Steuern und Schätzung der Kostensteigerung
Die Kernberechnungslogik des EU-Kohlenstoffzolls basiert auf dem Prinzip der "Differenz der Kohlenstoffpreise". Die genaue Formel lautet: CBAM-Kohlenstoffzoll = CBAM-Zertifikatspreis × Kohlenstoffemissionen = (ETS-Kohlenstoffhandelssystempreis - Kohlenstoffpreis des Herkunftslandes) × (Produkt-Kohlenstoffemissionen - kostenlose Zuteilungen ähnlicher EU-Produkte). Dabei handelt es sich um den Durchschnittskurschlusspreis des EU-Emissionshandelssystems der vorangegangenen Woche, derzeit etwa 90 Euro/Tonne; der Kohlenstoffpreis des Produktionslandes kann nur reduziert werden, wenn das Herkunftsland effektiv einen Kohlenstoffpreis erhoben hat; die kostenlosen Zuteilungen ähnlicher EU-Produkte werden nach Plan Jahr für Jahr reduziert und bis 2034 vollständig abgeschafft.

Auf der Grundlage dieses Berechnungsmodells können wir eine vorläufige Schätzung der Belastung durch Kohlenstoffzölle auf Chinas Stahlexporte in die EU vornehmen. Auf Basis der 4,05 Millionen Tonnen Stahl, die China im Jahr 2022 in die EU und nach Großbritannien exportierte, und unter der Annahme, dass der durchschnittliche Kohlenstoffpreis im EU-Kohlenstoffmarkt bei 83,6 Euro/Tonne liegt, beträgt die durchschnittliche Kohlenstoffemissionsintensität der chinesischen Stahlindustrie 2,15 Tonnen Kohlendioxid/Tonne Stahl, während die durchschnittliche Kohlenstoffemissionsintensität der EU-Stahlindustrie bei 1,68 Tonnen Kohlendioxid/Tonne Stahl7 liegt. Ohne Berücksichtigung des Einflusses des chinesischen Kohlenstoffmarktes würden chinesische Stahlerzeugnisse im Jahr 2026 mit Abgaben in Höhe von nahezu 42,8 Euro/Tonne (ca. 330 RMB) belegt, was 38 Euro/Tonne höher ist als bei einheimischen EU-Stahlerzeugnissen. Da die kostenlosen Zuteilungen schrittweise abgeschafft werden, werden die Abgaben pro Tonne Stahl bis 2034 auf 179,8 Euro/Tonne (ca. 1.380 RMB) steigen, und die Gesamtbelastung würde 730 Millionen Euro7 erreichen.

Es ist erwähnenswert, dass es erhebliche Unterschiede in der CO2-Emissionsintensität verschiedener Stahlunternehmen in China gibt. Am Beispiel von Baosteel lässt sich zeigen, dass seine CO2-Emissionsintensität niedriger ist als bei europäischen Unternehmen wie AM Group oder ThyssenKrupp. Daher sind die CO2-Grenzausgleichskosten für Stahlprodukte von Baosteel, die nach Europa exportiert werden, geringer als bei diesen europäischen Wettbewerbern, wodurch Baosteel gewisse Wettbewerbsvorteile erhält7. Dieses Phänomen zeigt, dass die CO2-Grenzausgleichsregelung chinesische Stahlunternehmen tatsächlich dazu zwingt, ihre dekarbonisierungsprozesse durch technologische Innovationen zu beschleunigen und die CO2-Emissionsintensität zu senken, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder sogar zu stärken.

Kostendifferenzierung aufgrund von Unterschieden in den Produktionsverfahren
Die strukturellen Unterschiede bei den Stahlerzeugungsprozessen zwischen China und der EU sind die entscheidenden Faktoren für die unterschiedliche Auswirkung der CO2-Grenzausgleichsmaßnahmen. Derzeit wird die chinesische Stahlproduktion weiterhin überwiegend durch Hochöfen und Konverter im Langprozess abgewickelt, wobei der Elektrolichtbogenofen-Kurzprozess lediglich einen Anteil von 10 % ausmacht, während in der EU der Anteil des Elektrolichtbogenofen-Kurzprozesses bereits 40 % erreicht hat2. Dieser Prozessunterschied spiegelt sich direkt in der Kohlenstoffemissionsintensität wider – die CO2-Emissionen pro Tonne Stahl im Elektrolichtbogenofen-Kurzprozess liegen etwa 70 % unterhalb jener des Langprozesses2. Laut einheimischen Daten würde die Einführung des CBAM die Kosten für chinesische Stahlexporte in die EU um 652 bis 690 Yuan erhöhen2.

Hochwertige Sorten wie Platten machen einen großen Anteil der chinesischen Stahlexporte nach Europa aus. Diese Produkte werden hauptsächlich mit dem Hochofen-LD-Konverter-Verfahren hergestellt und können komplexere Produktionsverfahren erfordern, wodurch die Kohlenstoffemissionsintensität pro Tonne Stahl höher ist2. Dies bedeutet, dass Chinas Hochleistungsstahlprodukte für den Export einer stärkeren CO2-Zollbelastung unterliegen, was die Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Stahlunternehmen im Hochsegment beeinträchtigen könnte.

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